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Wie hoch ist eigentlich meine AHV-Rente?
Flash #41, 28. August 2025
Falls Sie sich heute vorgenommen haben, die Berechnungsgrundlagen der AHV-Rente zu verstehen und darauf basierend Ihre zukünftige AHV-Rente selbst zu berechnen, unser Tipp vorweg: Gehen Sie lieber spazieren. Aufgrund der vielen notwendigen Annahmen und Daten ist dies praktisch unmöglich.
Dieser Flash richtet sich daher sowohl an Praktiker als auch an Wissbegierige.
Für Praktiker, die Informationen zu ihrer AHV möchten:
- Unter 60 Jahre: Sie können online oder bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse Ihren persönlichen Kontoauszug anfordern. Mit den dort enthaltenen Informationen können Sie mithilfe eines Online-Rechners eine realistische Schätzung Ihrer zukünftigen AHV-Rente erstellen.
- Über 60 Jahre: Mit einem entsprechenden Formular können Sie bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse eine Vorausberechnung Ihrer AHV-Rente beantragen.
Für Wissbegierige: Die Berechnungslogik in Kürze
Die AHV unterscheidet zwischen Einzelpersonen und verheirateten Paaren.
Die AHV-Einzelrente hängt vom durchschnittlichen Einkommen über die gesamte Erwerbskarriere ab. Liegt dieses durchschnittliche Jahreseinkommen unter CHF 15’120, resultiert die Minimalrente von CHF 15’120. Bei durchschnittlichen Einkommen über CHF 89’208 wird die Maximalrente von CHF 30’240 erreicht. Für Einkommen dazwischen gilt die sogenannte Rentenskala 44.
Die Berechnung dieses Durchschnittseinkommens ist allerdings komplex. Teuerungsanpassungen, Gutschriften, Splittingregeln bei Scheidung und weitere Faktoren machen die genaue Berechnung schwierig. Zudem wird die Rente proportional gekürzt, falls ab dem 21. Altersjahr Beitragsjahre fehlen.
Bei verheirateten Paaren oder eingetragenen Partnerschaften gilt die sogenannte Plafonierungsregel: Die gemeinsame AHV-Rente beträgt maximal 150% der maximalen Einzelrente. Diese Regel ist auch Teil der politisch kontrovers diskutierten sogenannten «Heiratsstrafe».
Takeaways
- Wenn Sie über Ihre AHV-Rente Bescheid wissen möchten, führt kein Weg an Ihrer kantonalen Ausgleichskasse vorbei.
Takeaways
- Wenn Sie über Ihre AHV-Rente Bescheid wissen möchten, führt kein Weg an Ihrer kantonalen Ausgleichskasse vorbei.
