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Kapital oder Rente: Der Steueraspekt
Flash #8, 28. November 2024
Im Economico Flash 4 haben wir eine Auslegeordnung für den «Kapital oder Rente»-Entscheid vorgenommen. Im vorliegenden Flash 8 widmen wir uns dem Steueraspekt.
Als Hauptgrund für die steigenden Kapitalbezüge in der Schweiz wird häufig der Steuervorteil genannt. Diesen gibt es tatsächlich: der Kapitalbezug unterliegt der (tieferen) Kapitalbezugssteuer, während die Rente als Teil des Einkommens nach der Pensionierung der (höheren) Einkommenssteuer unterliegt. Der effektive Unterschied hängt von Ihrem Steuerdomizil und dem dort geltenden Tarif sowie Ihren Vermögens- und Einkommensverhältnissen ab.
Dieser Steuervorteil wird von der Finanzindustrie gerne an die grosse Glocke gehängt. Dies nicht ganz uneigennützig. Gelingt es nämlich Ihrem Berater, Sie vom Kapitalbezug zu überzeugen und Sie anschliessend dieses Kapital in seine Anlage- oder Versicherungsprodukte stecken, so machen Sie ihm eine grosse Freude.
Auch ist die Milchbüchleinrechnung beim Steuervergleich Kapital oder Rente etwas komplexer, als uns als Kundschaft oft glaubhaft gemacht wird. Beim Kapitalbezug kommen zur einmaligen Kapitalbesteuerung beim Kapitalbezug folgende indirekten Steuereffekte dazu: Das bezogene Kapital führt jährlich zu einer höheren Vermögenssteuerbelastung und der auf dem bezogenen Kapital erwirtschaftete Kapitalertrag ist einkommenssteuerpflichtig.
Im Chart der Woche haben wir für verschiedene Steuerdomizile durchgerechnet, was die Steuerfolgen bei einem verfügbaren Altersguthaben von CHF 1 Mio. sind, das entweder als Kapital («K») bezogen wird oder mit einem Umwandlungssatz von 5% als jährliche, einkommenssteuerrelevante Rente («R») von CHF 50’000 bezogen wird. Für alle Steuerdomizile zeigt sich der vermutete Steuervorteil des Kapitalbezugs. Der Steuervergleich wurde über die durchschnittliche Restlebenserwartung (22 Jahre) bei Pensionierung durchgeführt.
Mit der «Kapital oder Rente»-Funktion von Economico können Sie für Ihre individuelle Situation und Ihr Steuerdomizil die direkten Einkommens- und Kapitalleistungssteuereffekte des «Kapital versus Rente»-Entscheids vergleichen. Die Berücksichtigung der indirekten Steuereffekte (Vermögenssteuer und einkommenssteuerpflichtige Kapitalerträge) wird demnächst in den Rechner integriert.
Zuletzt noch dies: Nichts währt für immer, auch nicht die Steuertarife. Der steuerliche Anreiz zugunsten des Kapitalbezugs ist Vielen ein Dorn im Auge und gerade aktuell hat eine Expertengruppe in ihrem Bericht dem Bundesrat vorgeschlagen, diese steuerliche Vorzugsbehandlung des Kapitalbezugs abzuschaffen. To be continued.
Takeaways
- Der Kapitalbezug ist im Vergleich zum Rentenbezug steuerlich im Vorteil
- Die indirekten Steuereffekte beim Kapitalbezug auf Vermögens- und Einkommensbesteuerung schmälern aber diesen Steuervorteil
Takeaways
- Der Kapitalbezug ist im Vergleich zum Rentenbezug steuerlich im Vorteil
- Die indirekten Steuereffekte beim Kapitalbezug auf Vermögens- und Einkommensbesteuerung schmälern aber diesen Steuervorteil
