Rechtliche Vorsorge: Der blinde Fleck im Vorsorgesystem
Flash #62, 7. Mai 2026
Die meisten Menschen in der Schweiz verlassen sich zu Recht auf das 3-Säulensystem. AHV, Pensionskasse und private Vorsorge in der 3. Säule sorgen dafür, dass im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Das System ist robust, breit abgestützt und erfüllt seinen Zweck: Es stellt sicher, dass Geld fliesst, wenn ein definiertes Ereignis eintritt.
Was dabei oft übersehen wird: Das 3-Säulensystem regelt zwar, dass Geld vorhanden ist – es regelt aber weder die Entscheidungsbefugnisse noch die Verwendung dieses Geldes im Todesfall oder bei Verlust der Urteilsfähigkeit. Ohne schriftliche Regelungen wird im Todesfall das Geld gemäss Gesetz bzw. Reglementswortlaut der Vorsorgeeinrichtungen verteilt. Bei Verlust der Urteilsfähigkeit gelten ohne Regelung die gesetzlichen Vertretungsregeln. Reichen diese nicht aus, so bestimmt die kantonale Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), wer für Sie handelt.
Genau hier setzt die rechtliche Vorsorge an. Sie sichert die eigene Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit – auch bei Eintreten dieser Vorsorgefälle. Im Zentrum stehen drei Instrumente, die unterschiedliche, aber eng miteinander verbundene Fragen beantworten.
- Der Vorsorgeauftrag klärt, wer im Fall der Urteilsunfähigkeit die persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten übernimmt.
- Die Patientenverfügung hält fest, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen bzw. ablehnen und an welchen Wertevorstellungen sich die Behandlung zu orientieren hat.
- Das Testament oder der Erbvertrag regelt schliesslich, wie das Vermögen (nach Berücksichtigung des ehelichen Güterrechts) nach dem Tod verteilt wird und wer in welcher Form berücksichtigt werden soll.
Erst das Zusammenspiel dieser Instrumente mit dem 3-Säulensystem ergibt ein vollständiges Vorsorgekonzept. Wir schauen uns die Instrumente in den kommenden Flashes 63 bis 65 noch im Einzelnen an.
In Kooperation mit LegacyNotes stellen wir Ihnen auf Economico ab sofort digitale Assistenten zur Erstellung eines Vorsorgeauftrags, einer Patientenverfügung und eines Testaments zur Verfügung. Die mit wenig zeitlichem Aufwand und einfach bedienbaren Assistenten stellen sicher, dass nichts vergessen geht und die Dokumente rechtssicher bzw. rechtlich durchsetzbar formuliert sind.
Ein Sonderfall stellt schliesslich die Verwendung der in der 2. und 3. Säule angesparten Gelder im Todesfall dar. Diese Verwendung wird durch die sogenannten Begünstigtenregelungen festgelegt. Jede Stiftung der 2. und 3. Säule kann in ihrem Reglement dazu zum Gesetz abweichende Regelungen treffen. Insbesondere kann sie den Versicherten Wahloptionen bieten, sodass diese die Verwendung gemäss ihren individuellen Bedürfnissen festlegen können. Im Flash 66 werden wir die Begünstigtenregelungen in der 2. und 3. Säule thematisieren.
Takeaways
- Rechtliche Vorsorge im Todesfall: Testament & Begünstigtenregelungen in der 2. & 3. Säule
- Rechtliche Vorsorge bei Verlust der Urteilsfähigkeit: Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung
Takeaways
- Rechtliche Vorsorge im Todesfall: Testament & Begünstigtenregelungen in der 2. & 3. Säule
- Rechtliche Vorsorge bei Verlust der Urteilsfähigkeit: Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung
