Rechtliche Vorsorge: Die Patientenverfügung
Flash #64, 21. Mai 2026
Vorsorgeereignis:
Grundsätzlich entfaltet die Patientenverfügung ihre Wirkung bei Verlust der Urteilsfähigkeit. In der Patientenverfügung können aber auch Anweisungen hinterlegt werden, die erst im Todesfall Wirkung entfalten.
Regelungsinhalt:
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen und welche Sie ablehnen.
- Medizinische Behandlungen zu Lebzeiten: Zustimmung oder Ablehnung zu lebensverlängernden Behandlungen, intensiv-medizinischen Eingriffen oder palliativen Massnahmen.
- Medizinische Bestimmungen im Todesfall: namentlich die Regelung der Organspende.
- Vertretung: Einsetzen einer Vertrauensperson, die über medizinische Fragen entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können.
Was passiert ohne Regelung:
Liegt keine Patientenverfügung vor, müssen medizinische Entscheidungen stellvertretend getroffen werden. In der Regel werden dabei Angehörige beigezogen, die versuchen, den mutmasslichen Willen der betroffenen Person zu bestimmen. Ist dieser Wille nicht klar erkennbar oder bestehen unterschiedliche Auffassungen im Umfeld, so tritt die kantonale Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) auf den Plan. Für das medizinische Personal bedeutet das Fehlen klarer Anweisungen ebenfalls eine Herausforderung, da Entscheidungen oft unter Zeitdruck getroffen werden müssen.
Formvorschriften:
Im Gegensatz zum Vorsorgeauftrag unterliegt die Patientenverfügung weniger strengen Formvorschriften. Sie muss grundsätzlich schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Eine öffentliche Beurkundung ist nicht erforderlich.
Aufbewahrung:
Die Patientenverfügung muss im Notfall rasch auffindbar sein. Eine Aufbewahrung bei den persönlichen Unterlagen allein genügt oft nicht. Sinnvoll ist es, Angehörige und die benannte Vertrauensperson über das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort zu informieren. Falls Sie ein elektronisches Patientendossier (EPD) angelegt haben, kann die Patientenverfügung im EPD hinterlegt werden. Medizinisches Fachpersonal kann im Notfall auf das EPD zugreifen.
In Kooperation mit LegacyNotes stellen wir Ihnen auf Economico ab sofort einen digitalen Assistenten zur Erstellung einer Patientenverfügung sowie eines Notfallzugriffs zur Verfügung. Gestalten Sie die Zukunft nach Ihrem Willen!
Takeaways
- Patientenverfügung zu Lebzeiten: Sie legen den medizinischen Massnahmenkatalog fest.
- Patientenverfügung für den Todesfall: Sie bestimmen über die Organspende.
Takeaways
- Patientenverfügung zu Lebzeiten: Sie legen den medizinischen Massnahmenkatalog fest.
- Patientenverfügung für den Todesfall: Sie bestimmen über die Organspende.
