Rente- und Kapitalentscheid in Mehrverdienerhaushalten

Flash #68, 3. September 2026

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Steht in Mehrverdienerhaushalten die Pensionierung an, so hört man – wenn es dann um den Rente- und Kapitalentscheid geht – oft das folgende Entscheidungsmuster:  Er, der meist früher und mit mehr Altersguthaben in die Pensionierung geht, nimmt die Rente, sie nimmt anschliessend das Kapital und man leistet sich zusammen etwas Schönes. Ist diese Entscheidung der Weisheit letzter Schluss?

Zunächst kann sich der ökonomische Wert der beiden PK-Renten, der sich mit der in Flash 5 diskutierten Zinsgarantie quantifizieren lässt, unterscheiden. Im Rentenkompass, dem Portal des Pensionskassenverband, kann man die Höhe der Zinsgarantie approximativ berechnen. Ökonomisch relevante Unterschiede in der Zinsgarantie treten vor allem auf bei

  1. unterschiedlichen Umwandlungssätzen
  2. grossem Altersunterschied der beiden Personen,
  3. unterschiedlicher Höhe der Anwartschaften (üblicherweise 60%, je nach Pensionskasse kann diese höher oder tiefer sein) und/oder
  4. grossen Unterschieden in der Lebenserwartung. 

Fällt die Höhe der Zinsgarantie bei Person A (wesentlich) höher aus als bei der Person B, so sollte Person A einen höheren Rentenanteil und Person B einen höheren Kapitalanteil wählen. 

Unterscheidet sich die Höhe der Zinsgarantie bzw. der ökonomische Wert der beiden PK-Renten nicht in wesentlichem Umfang, so muss das Ziel darin bestehen, für beide Personen einen möglichst kontinuierlichen Einkommensstrom sicherzustellen – und zwar unabhängig von der Sterbeabfolge. Dies ist im Chart der Woche illustrativ dargestellt: Bei 100/0-Lösungen wird diejenige Person benachteiligt, die das Kapital bezieht und den Partner überlebt, weil sie nur noch die gekürzte Hinterlassenenrente aus der Pensionskasse des Partners erhält.

Bei ausgewogenen Bezugslösungen spielt hingegen die Sterbeabfolge keine Rolle. Die Ausgewogenheit bezieht sich dabei auf die absoluten Rentenbeträge und nicht auf die prozentualen Bezugsquoten. Ein Beispiel: Er hat ein Altersguthaben im Alter 65 von 600‘000, sie von 400‘000, beide mit einem Umwandlungssatz von 5%. Er also eine 100% PK-Rente von jährlich CHF 30‘000 pro Jahr, sie von CHF 20‘000. Soll sichergestellt werden, dass beide Partner nach Todesfall des Partners dasselbe Renteneinkommen erzielen, so muss sie einen höheren prozentualen Rentenanteil beziehen als er. 

Zusätzlich zu beachten:

  • Der Tod einer Person hat auch einen Effekt auf die Höhe der danach ausgerichteten AHV-Einzelrente. Die individuell berechneten AHV-Renten können sich unterscheiden. Diejenige Person mit tieferem AHV-Einzelrentenanspruch sollte tendenziell eine höhere PK-Rente beziehen.
  • Falls sich die Lebenserwartung der beiden Personen (stark) unterscheidet, sollte diejenige Person mit höherer Lebenserwartung einen höheren Rentenanteil beziehen. 
     

Takeaways

  • Überlegung 1: Welche PK-Rente ist mehr wert, bzw. erzielt die höhere Zinsgarantie
  • Überlegung 2: Wie kann das Renteneinkommen unabhängig von der Sterbeabfolge möglichst ausgewogen gestaltet werden?

Dr. Ueli Mettler, p-alm Software AG

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Takeaways

  • Überlegung 1: Welche PK-Rente ist mehr wert, bzw. erzielt die höhere Zinsgarantie
  • Überlegung 2: Wie kann das Renteneinkommen unabhängig von der Sterbeabfolge möglichst ausgewogen gestaltet werden?