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Kann ich staatliche Ergänzungsleistungen (EL) beantragen?
Flash #40, 21. August 2025
Die Anspruchsberechtigung und Berechnung staatlicher Ergänzungsleistungen (EL) ist komplex. Viele Details zeigen sich erst, wenn ein konkreter Antrag bei der kantonalen Ausgleichskasse gestellt wird. In diesem Flash geben wir deshalb lediglich einen Überblick über das Grundprinzip.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, ergibt sich Ihr möglicher Anspruch auf monatliche Ergänzungsleistungen aus der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den angerechneten Einkommen.
Anerkannte Ausgaben:
- Effektive Krankenkassenprämien – maximal die kantonale Durchschnittsprämie
- Lebenshaltungskosten – maximal CHF 20’670 für Alleinstehende bzw. CHF 31’005 für Ehepaare
- Wohnkosten/Miete – maximal CHF 18’900 für Alleinstehende bzw. CHF 22’320 für Ehepaare
Zusätzlich können unter anderem Ausgaben für Alimente, Kinderbetreuung sowie bei Weiterbeschäftigung Berufsauslagen und Sozialversicherungsabzüge berücksichtigt werden. Krankheits- und Behinderungskosten werden separat vergütet.
Angerechnete Einkommen:
- Tatsächliche AHV- und Pensionskassenrenten
- Sonstige Einkommen – also sämtliche zusätzlichen steuerbaren Einkommen neben den Renten
- Vermögensverzehr – übersteigt das Vermögen den Freibetrag von CHF 30’000 (Alleinstehende) bzw. CHF 50’000 (Ehepaare), werden 10% des darüberliegenden Vermögens als Einkommen angerechnet
Besonders wichtig ist der Zusammenhang zwischen Ergänzungsleistungen und Kapitalbezügen aus der Pensionskasse. Ein Kapitalbezug reduziert zwar die angerechnete PK-Rente, erhöht gleichzeitig aber das Vermögen. Dadurch kann einerseits die Anspruchsberechtigung entfallen und andererseits wird ein Teil des Vermögens als Einkommen angerechnet.
Theoretisch könnte man auf die Idee kommen, zuerst Kapital zu beziehen, dieses auszugeben und danach Ergänzungsleistungen zu beantragen. Diese Missbrauchslücke wurde jedoch vom Gesetzgeber erkannt und seit 2021 mit Regelungen zum übermässigen Vermögensverzehr weitgehend geschlossen.
Takeaways
- Ergänzungsleistungen sind ein wichtiger Bestandteil des Schweizer Sozialversicherungssystems.
- Was nicht funktioniert: Kapital bei Pensionierung beziehen und danach Ergänzungsleistungen beantragen.
Takeaways
- Ergänzungsleistungen sind ein wichtiger Bestandteil des Schweizer Sozialversicherungssystems.
- Was nicht funktioniert: Kapital bei Pensionierung beziehen und danach Ergänzungsleistungen beantragen.
